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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
Anbieter der Coding School ist:
International Institute for Studies and Cooperation e.V.
Bohlweg 5–7
38100 Braunschweig
Deutschland
– nachfolgend „Institut“ genannt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an den vom Institut angebotenen Coding-Kursen und Lernangeboten, insbesondere der Roblox AI Game Development Academy.
Vertragspartner des Instituts sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, die das teilnehmende Kind zum jeweiligen Kurs anmelden.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
Die Anmeldung kann persönlich, in Textform oder über ein vom Institut auf der Website bereitgestelltes Anmeldeverfahren erfolgen.
Bei einer Anmeldung vor Ort kommt der Vertrag mit Unterzeichnung der Teilnahmevereinbarung durch den bzw. die Erziehungsberechtigten und deren Annahme durch das Institut zustande.
Bei einer Online-Anmeldung kommt der Vertrag nach Maßgabe des auf der Website dargestellten Buchungsprozesses zustande. Die Erziehungsberechtigten erhalten eine Bestätigung der Anmeldung bzw. des Vertragsschlusses auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail.
Die Teilnahme am regulären Unterricht setzt grundsätzlich eine verbindliche Anmeldung voraus. Hiervon ausgenommen ist ein ausdrücklich vereinbarter Probeunterricht.
Mit Vertragsschluss sind sämtliche von den Erziehungsberechtigten ausgewählten Missionen verbindlich gebucht.
§ 3 Unterricht und Lernkonzept
Die Coding School begleitet Kinder von der kreativen Spielidee bis zur Entwicklung eigener digitaler Projekte.
Im Rahmen des Unterrichts werden insbesondere altersgerechte Grundlagen der Programmierung, des Game Designs und der digitalen Projektentwicklung vermittelt.
Darüber hinaus lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer den altersgerechten und verantwortungsvollen Umgang mit Werkzeugen der Künstlichen Intelligenz (KI).
Der Unterricht findet grundsätzlich samstags statt. Eine reguläre Unterrichtseinheit dauert 120 Minuten.
Die konkreten Unterrichtszeiten, der Unterrichtsort, Ferienzeiten sowie sonstige organisatorische Einzelheiten werden den Erziehungsberechtigten vor Beginn bzw. rechtzeitig während der jeweiligen Mission mitgeteilt.
§ 4 Missionen der Coding School
Der Unterricht ist in mehrere aufeinander aufbauende bzw. thematisch abgegrenzte Missionen unterteilt.
Jede Mission stellt eine eigenständige Lerneinheit dar und hat eine Laufzeit von 8 Wochen.
Eine Anmeldung kann für eine einzelne Mission oder für mehrere aufeinanderfolgende Missionen erfolgen.
Das Institut kann die inhaltliche Reihenfolge einzelner Unterrichtseinheiten innerhalb einer Mission aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen anpassen, sofern der wesentliche Charakter und das Lernziel der gebuchten Mission erhalten bleiben.
§ 5 Leistungen des Instituts
Das Institut stellt den vereinbarten Unterricht sowie die für den Unterricht vorgesehenen Lernmaterialien und Lern-Apps zur Verfügung.
Das Institut stellt den Teilnehmerinnen und Teilnehmern während der Unterrichtszeit Laptops oder vergleichbare technische Geräte zur Verfügung. Die bereitgestellten Geräte bleiben Eigentum des Instituts und dürfen ausschließlich während des Unterrichts und entsprechend den Anweisungen der Lehrkräfte verwendet werden.
Das Institut schuldet die ordnungsgemäße Durchführung des vereinbarten Unterrichts, jedoch keinen bestimmten individuellen Lernerfolg oder die Fertigstellung eines bestimmten digitalen Projekts.
Der individuelle Lernerfolg hängt insbesondere vom Alter, Entwicklungsstand, der Anwesenheit, Mitarbeit und den individuellen Fähigkeiten des Kindes ab.
§ 6 Probeunterricht
- Das Institut bietet nach vorheriger Vereinbarung die Möglichkeit zur Teilnahme an einem kostenlosen Probeunterricht an.
- Für die Teilnahme am Probeunterricht wird keine Gebühr erhoben.
- Aus der Teilnahme am Probeunterricht entsteht keine Verpflichtung zur anschließenden Buchung einer Mission.
- Die Teilnahme an weiteren Unterrichtseinheiten nach dem Probeunterricht setzt eine verbindliche Anmeldung zu mindestens einer Mission voraus.
§ 7 Kurslaufzeit und Unterrichtsgebühren
Die Höhe der monatlichen Unterrichtsgebühr richtet sich nach der Anzahl der bei Vertragsschluss verbindlich gebuchten Missionen.
Die ausgewählte Anzahl der Missionen bestimmt die Vertragslaufzeit und die monatliche Unterrichtsgebühr.
Die vereinbarte monatliche Unterrichtsgebühr gilt für die gesamte gebuchte Vertragslaufzeit.
Mit Vertragsschluss werden sämtliche ausgewählten Missionen verbindlich gebucht.
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der letzten gebuchten Mission. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
Eine Verlängerung durch die Buchung weiterer Missionen bedarf einer neuen Vereinbarung.
§ 8 Zahlungsbedingungen und Zahlungsmöglichkeiten
Bei monatlicher Zahlung sind die Unterrichtsgebühren monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag des jeweiligen Monats, zu entrichten.
Die Zahlung kann entsprechend den vom Institut angebotenen Zahlungsmöglichkeiten insbesondere in bar vor Ort, per Kartenzahlung vor Ort oder im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens erfolgen.
Bei Nutzung des SEPA-Lastschriftverfahrens erteilen die Erziehungsberechtigten dem Institut ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat.
Kann eine Lastschrift aus einem vom Zahlungspflichtigen zu vertretenden Grund nicht eingelöst werden, kann das Institut die tatsächlich entstandenen und gesetzlich erstattungsfähigen Rücklastschriftkosten verlangen.
§ 10 Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird für die bei der Anmeldung ausgewählte Anzahl von Missionen und die sich daraus ergebende feste Vertragslaufzeit geschlossen.
Jede Mission hat grundsätzlich eine Laufzeit von 8 Wochen.
Mit Vertragsschluss sind sämtliche ausgewählten Missionen verbindlich gebucht.
Eine ordentliche Kündigung einzelner verbindlich gebuchter Missionen ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Missionen, die zum Zeitpunkt der gewünschten Kündigung noch nicht begonnen haben.
Die vereinbarten Unterrichtsgebühren sind daher grundsätzlich für die gesamte verbindlich gebuchte Vertragslaufzeit zu entrichten.
Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der letzten gebuchten Mission. Eine Kündigung zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit ist nicht erforderlich.
Eine automatische Verlängerung des Vertrags findet nicht statt. Weitere Missionen können nur durch eine neue Vereinbarung gebucht werden.
Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 11 Versäumte Unterrichtsstunden
Kann ein Kind aus persönlichen Gründen, insbesondere aufgrund von Krankheit, Urlaub, privaten Terminen oder sonstiger persönlicher Verhinderung, nicht an einer Unterrichtseinheit teilnehmen, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung oder Rückzahlung der Unterrichtsgebühr.
Soweit organisatorisch und pädagogisch möglich, kann das Institut freiwillig einen Ersatztermin oder eine andere Möglichkeit zum Nachholen von Unterrichtsinhalten anbieten.
Ein Anspruch auf einen Ersatztermin oder das Nachholen einer versäumten Unterrichtseinheit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Erziehungsberechtigten werden gebeten, das Institut über vorhersehbare Abwesenheiten möglichst frühzeitig zu informieren.
§ 12 Unterrichtsausfall durch das Institut
Muss eine Unterrichtseinheit aus einem vom Institut zu vertretendem Grund ausfallen, insbesondere aufgrund der Erkrankung einer Lehrkraft, bemüht sich das Institut zunächst um eine geeignete Vertretung oder einen Ersatztermin.
Kann weder eine Vertretung noch ein angemessener Ersatztermin angeboten werden, wird die ausgefallene Unterrichtseinheit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen anteilig gutgeschrieben oder erstattet.
Für Unterrichtsausfälle aufgrund von Umständen, die außerhalb des Einflussbereichs des Instituts liegen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
§ 13 Ferien, Feiertage und unterrichtsfreie Zeiten
Unterrichtsfreie Zeiten und Ferienregelungen werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig mitgeteilt.
Die konkreten Unterrichtstermine innerhalb einer Mission ergeben sich aus dem für die jeweilige Mission bekannt gegebenen Kursplan.
Gesetzliche Feiertage und sonstige von vornherein festgelegte unterrichtsfreie Zeiten werden bei der Planung der Mission berücksichtigt.
§ 14 Verhaltensregeln und Teilnahme am Unterricht
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben den Anweisungen der Lehrkräfte zu folgen und die Räumlichkeiten, technischen Geräte und Unterrichtsmaterialien sorgfältig zu behandeln.
Bei erheblichen oder wiederholten Störungen des Unterrichts, einer Gefährdung anderer Teilnehmerinnen und Teilnehmer oder sonstigen erheblichen Pflichtverletzungen kann das Institut nach Information der Erziehungsberechtigten angemessene pädagogische und organisatorische Maßnahmen treffen.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Pflichtverletzungen bleiben die gesetzlichen Rechte des Instituts, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, unberührt.
§ 15 Haftung für bereitgestellte Geräte
Die vom Institut zur Verfügung gestellten Laptops, Zubehörteile und sonstigen technischen Geräte sind sorgfältig und entsprechend den Anweisungen der Lehrkräfte zu verwenden.
Für Schäden an den bereitgestellten Geräten gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
§ 17 Aufsicht und Abholung
Die Aufsichtspflicht des Instituts beginnt grundsätzlich mit Beginn der vereinbarten Unterrichtszeit und endet mit deren Ende.
Außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten besteht grundsätzlich keine Aufsichtspflicht des Instituts.
Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind rechtzeitig zum Unterricht gebracht und nach Unterrichtsende rechtzeitig abgeholt wird, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Soll das Kind von einer anderen Person abgeholt werden oder den Unterrichtsort selbstständig verlassen dürfen, ist dies dem Institut entsprechend den hierfür vorgesehenen organisatorischen Regelungen mitzuteilen.
§ 18 Digitale Dienste, KI und Benutzerkonten
Im Rahmen des Unterrichts können digitale Lernplattformen, Entwicklungsumgebungen, KI-Anwendungen und andere digitale Dienste eingesetzt werden.
Ist für die Nutzung eines externen Dienstes ein eigenes Benutzerkonto, die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kindes oder eine gesonderte Zustimmung bzw. Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich, werden die Erziehungsberechtigten hierüber gesondert informiert.
Für externe Dienste können ergänzend die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des jeweiligen Anbieters gelten.
Soweit personenbezogene Daten eines Kindes zur Durchführung des Unterrichts an externe Anbieter übermittelt werden, erfolgt dies nur nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Erforderliche datenschutzrechtliche Informationen werden den Erziehungsberechtigten gesondert zur Verfügung gestellt.
§ 19 Foto-, Video- und Tonaufnahmen
Foto-, Video- oder Tonaufnahmen, auf denen ein Kind identifizierbar ist, werden nur erstellt, verarbeitet oder veröffentlicht, soweit hierfür eine gesetzliche Rechtsgrundlage oder – soweit erforderlich – eine gesonderte Einwilligung vorliegt.
Eine Einwilligung zu Foto-, Video- oder Werbeaufnahmen ist grundsätzlich keine Voraussetzung für die Teilnahme am regulären Unterricht.
Eine erteilte Einwilligung kann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für die Zukunft widerrufen werden.
§ 20 Datenschutz
Das Institut verarbeitet personenbezogene Daten der Erziehungsberechtigten und der teilnehmenden Kinder ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen insbesondere zu Art und Zweck der Verarbeitung, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Empfängern personenbezogener Daten sowie den Rechten der betroffenen Personen ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung des Instituts.
§ 21 Rücktritt
Die Erziehungsberechtigten können innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss ohne Angabe von Gründen von der Buchung zurücktreten. Für den Rücktritt innerhalb dieser Frist werden keine Stornierungsgebühren erhoben.
Beginnt eine gebuchte Mission auf Wunsch der Erziehungsberechtigten bereits innerhalb dieser 14-tägigen Rücktrittsfrist und nimmt das angemeldete Kind am Unterricht teil, endet das vertraglich eingeräumte Rücktrittsrecht mit Beginn der ersten Unterrichtseinheit dieser Mission.
Nach Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist oder nach Beginn der Mission gemäß Absatz 2 ist ein ordentlicher Rücktritt von den verbindlich gebuchten Missionen ausgeschlossen.
Der Rücktritt ist gegenüber dem International Institute for Studies and Cooperation e.V. zu erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Erklärung kann insbesondere per E-Mail oder in anderer Textform erfolgen.
§ 22 Änderungen von Unterrichtszeiten und Lehrkräften
Das Institut ist berechtigt, aus sachlichen, pädagogischen oder organisatorischen Gründen Lehrkräfte auszutauschen.
Zumutbare Änderungen der Unterrichtszeit oder des Unterrichtsraums sind aus organisatorischen Gründen möglich.
Über wesentliche Änderungen werden die Erziehungsberechtigten möglichst frühzeitig informiert.
Der wesentliche Charakter und das Lernziel der gebuchten Mission bleiben von organisatorischen Änderungen unberührt.
§ 23 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Wahrung zwingender Verbraucherschutzvorschriften.
Individuelle Vereinbarungen zwischen dem Institut und den Erziehungsberechtigten haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Zwingende gesetzliche Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
Stand: August 2026